Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelhafter Sachaufklärung

Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelhafter Sachaufklärung

Kategorien: Allgemein

Wie der Bundesfinanzhof entschied, kann keine Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids vorgenommen werden, wenn die vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte durch das Finanzamt trotz Risiko- und Prüfhinweisen nicht erfasst wurden.

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