KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Kategorien: Allgemein

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021. Außerdem steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.

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