Eingetragene Lebenspartnerschaften: Ausschluss vom Splitting ist verfassungswidrig

Eingetragene Lebenspartnerschaften: Ausschluss vom Splitting ist verfassungswidrig

Kategorien: Allgemein

Die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unmissverständlich: Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Splitting ist verfassungswidrig.

Zurück zur Übersicht