Testamentsvollstreckung

Durchführung von Testamentsvollstreckung

Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Vermögen auf Erben zu übertragen sein werden. Nicht selten hinterlassen Eheleute oder Alleinstehende keine Abkömmlinge. Es werden vertrauenswürdige Personen gesucht, die den Nachlass gemäß den Anweisungen des Erblassers abwickeln. Gleiches gilt für Unternehmer, die bisher keinen Nachfolger gefunden haben oder deren Nachfolger noch zu jung sind.

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann beispielsweise in folgenden Fällen sehr sinnvoll sein:

  • Der Erblasser möchte den Nachlassbestand über längere Zeit erhalten (z.B. bis zur Volljährigkeit eines Erben).
  • Der Erbe ist in geschäftlichen Dingen unerfahren.
  • Der Erblasser befürchtet, dass der Erbe seine letztwilligen Anordnungen nicht oder nicht vollständig umsetzen wird (z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen).
  • Verhinderung des Zugriffs von Eigengläubigern des Erben auf den Nachlass (z.B. bei Behindertentestamenten oder bei Testamenten überschuldeter Erben)
  • Vermeidung von bzw. Vermittlung bei Auseinandersetzungen unter den Erben
  • Unterstützung und Sicherung der Unternehmensnachfolge