Internationales Steuerrecht

Gerne beraten wir unsere Mandanten aus dem In- und Ausland zu den steuerlichen Folgen ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten. Dabei arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kooperationspartnern, schwerpunktmäßig in Belgien und den Niederlanden zusammen.

  • Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
  • Ausländische Tochtergesellschaften
  • Ausländische Betriebsstätten
  • Funktionsverlagerungen ins Ausland
  • Übertragung von Vermögen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerentsendung
  • Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
  • EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahren
  • Internationaler Warenverkehr