Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Kategorien: Allgemein

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das seit 2014 neu geregelte steuerliche Reisekostenrecht auch dann anzuwenden ist, wenn eine Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

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