Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die sog. 'überdachende Besteuerung' von Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz wegziehen, gegen das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedsstaaten abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen verstößt
Dienstag, 3. Juni 2014