BFH entscheidet über Schulhund
Mit dem sogenannten Schulhund haben sich in der Vergangenheit bereits mehrere Finanzgerichte befasst. Nun hat der Bundesfinanzhof in zwei Revisionen entschieden, dass die Aufwendungen für das Tier teilweise als Werbungskosten abgezogen werden können.
Donnerstag, 25. März 2021