Kunst und Kultur: Die Umsätze eines Zauberkünstlers
Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz, sondern dem ermäßigten Steuersatz. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Dienstag, 2. Februar 2021