Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzusetzen sind, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
Donnerstag, 15. Juli 2021