Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit der steuerpflichtigen Person erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
Donnerstag, 24. März 2022