Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster können Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein, die der Steuerpflichtige aus anderen Objekten erzielt. Die für Steuerpflichtige positive Entscheidung dürfte den Inhalt künftiger Vertragsregelungen beeinflussen.
Montag, 1. Juli 2013